Markierung ist schlecht zu sehen; Behinderten
Parkplatz wird blockiert; Behinderung der Fußgänger
Gemeinderatsbeschluß vom 24. Juni 2002:
Die Einführung einer Parkscheibenregelung wird abgelehnt. Deshalb wird der Beschluss vom 7. November 2001, wonach die Parkplätze vor der Kreissparkasse mit einem Zeichen 314 Parkplatz und dem Zusatz ,,Symbol Parkscheibe 1 Stunde 8.00 bis 18.00 Uhr" ausgeschildert werden, aufgehoben.
Es wird angeregt, dass die Kreissparkasse zur Abgrenzung zwischen der Parkierungsfläche und dem Gehweg Blumentröge auf stellt, um das unzulässige Parken auf dem Gehweg zu verhindern. Die Kreissparkasse ist aufzufordern, den separat angelegten Stellplatz für Behinderte mit einem Zeichen 314 Parkplatz und dem Zusatz "Symbol Rollstuhlfahrer" zu beschildern sowie ein Hinweisschild auf die hinter dem Gebäude angelegten Parkplätze an zubringen.
Die Behindertenparkfläche wurde durch ein entsprechendes Schild gekennzeichnet.