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Problem:
- parken gegenüber der Apotheke
- parken auf den Gehwegen
- mangelnde Parkplätze des Versicherungsbüros belastet zusätzlich die Verkehrssituation
Einstufung:
kritisch
Hauptsächlich betroffene Verkehrsteilnehmer:
Fußgänger und Autos
Vorschlag des AK's:
jeweils 2 Parkplätze vor Apotheke und Schlecker halb Straße, halb Bürgersteig einrichten, oder entsprechende Markierungen für Parkbuchten anbringen
Begründung:
Fußweg ist kein Parkplatz; Behinderung und Gefährdung der
Fußgänger; Entspannung der Parkplatzsituation
Status/Ergebnisse:
Gemeinderatsbeschluss vom 24. Juni 2002:
Die verkehrsrechtliche Anordnung für die Markierung von Parkplätzen vor den Gebäuden Unterboihinger Straße 8 und Unterboihinger Straße 16 unter teilweiser Inanspruchnahme der Fahrbahn und des Gehwegs liegt vor. Die Anordnung wurde noch nicht vollzogen, da die Eigentümer die Markierung von Parkbuchten ablehnten.
Zur Klarstellung der unübersichtlichen Parkierungssituation wäre als Alternative möglich, dass die Eigentümer auf ihren Privatgrundstücken vor den Gebäuden Kundenparkplätze ausweisen und für die Verkehrsteilnehmer erkennbar markieren, sodass die Fahrzeuge entlang der Gebäude parken könnten.
Die Verwaltung wird beauffragt, nochmals ein Gespräch mit den Eigentümern zu führen. Sollte keine einvernehmliche Lösung zu stande kommen, wird eine Grenzmarkierung zur Unterscheidung zwischen dem Privatgrundstück und dem öffentlichen Gehweg aufgebracht. Damit dürften Fahrzeuge nur auf der Straße parken und nicht teilweise den Gehweg zum Parken in Anspruch nehmen.
Parkmarkierungen vor dem Schleckermarkt wurden angebracht.
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