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Problem:
parken vor dem Haus Kochstr.3
Einstufung:
kritisch
Hauptsächlich betroffene Verkehrsteilnehmer:
Autos
Vorschlag des AK's:
Einrichten eines beidseitigen eingeschränkten Halteverbots
Begründung:
beidseitige Sichtbehinderung in dem Bereich;
der Gegenverkehr wird zu spät erkannt und es besteht keine
Ausweichmöglichkeit
Status/Ergebnisse:
Gemeinderatsbeschluss vom 24. Juni 2002:
Auf der östlichen Seite der Kochstraße in Fahrtrichtung Nürtinger Straße gesehen, wird ab Mitte des Gebäudes Kochstraße 5 sowie auf der gegenüberliegenden Seite entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung des Landratsamts Esslingen ein eingeschränktes Halteverbot aufgestellt (Zeichen 286-10).
In Abweichung zum Gemeinderatsbeschluß wurde ein absolutes Halteverbot eingerichtet.
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